AGB – Stand September 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen und Produkte der Medienreife UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Medienreife UG (haftungsbeschränkt) — im Folgenden „Medienreife“ genannt — gelten für sämtliche von Medienreife angebotenen IT-Dienstleistungen und Produkte. Gegenstand dieser AGB ist die Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen Medienreife und dem Kunden im Hinblick auf die beauftragten IT-Dienstleistungen und Produkte.

1.2 Das Angebot von Medienreife richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbständige bzw. Freiberufler sind.

1.3 Es finden ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle Vertragsbeziehungen Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Medienreife deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die jeweils gültigen Leistungsscheine im Equipme-Kundencenter oder in übermittelten Dokumenten ergänzt. Die Leistungsscheine sind jederzeit in ihrer aktuellen Fassung im Equipme-Kundencenter verfügbar und können vom Kunden heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.

1.5 Gebuchte Servicepakete gelten stets für die im Rahmen der Vertragslaufzeit festgelegten Leistungszeiträume.

1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen Medienreife und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterzeichnet wurden. Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen gemäß § 305 BGB der Schriftform und müssen ebenfalls von beiden Parteien unterzeichnet werden.

1.7 Sofern der Kunde nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist, erklärt er durch die Inanspruchnahme der vereinbarten IT-Dienstleistungen und Produkte, dass er die AGB akzeptiert und diese Bestandteil des Vertrages werden.

 


 

2. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Medienreife ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Vertragsschluss zu ändern, sofern wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses dadurch nicht berührt werden und die Änderung zur Anpassung an technische Entwicklungen erforderlich ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Die Nichtberücksichtigung solcher Entwicklungen darf die Durchführung des Vertragsverhältnisses nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Regelungen betreffen insbesondere den Umfang und die Art der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Vertragslaufzeit und Kündigung.

2.2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Die Änderungen werden im Equipme-Kundencenter hinterlegt und jeweils zum ersten Tag des nächsten Abrechnungsmonats wirksam.

2.3 Sollte der Kunde den Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen, gelten die Änderungen als akzeptiert und werden mit Zugang der Änderungsmitteilung in Textform wirksam. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Sollte der Kunde fristgerecht widersprechen, behalten die bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit. Widerspricht der Kunde einer geänderten Bestimmung, die den betroffenen Service betrifft, steht Medienreife ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zu. Medienreife hat dieses Kündigungsrecht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Widerspruchs schriftlich auszuüben.

 


 

3. Änderung der IT-Dienstleistungen, Produkte und Preise

3.1 Medienreife ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss in dem Umfang zu erhöhen, in dem Preissteigerungen Dritter erfolgen, von denen Medienreife notwendige Vorleistungen für die Vertragsdurchführung bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich ebenfalls in dem Maß, in dem dies durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer oder durch zwingende gesetzliche Abgaben veranlasst ist.

3.2 Änderungen von Medienreife, insbesondere der darin enthaltenen Funktionalitäten und des Preises, werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, werden die Änderungen zum geplanten Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.

3.3 Änderungen des Leistungsumfangs durch Drittanbieter von Software oder Dienstleistungen unterliegen den Regelungen des jeweiligen Anbieters und werden von Medienreife lediglich weitergegeben. Ist der Kunde mit einer Änderung der AGB eines Drittanbieters nicht einverstanden, besteht ein Sonderkündigungsrecht nur dann, wenn der jeweilige Anbieter dieses einräumt. Dies gilt auch, wenn Medienreife Software oder Dienstleistungen eines Drittanbieters als Partner oder Wiederverkäufer vertreibt.

 


 

4. Vertragsschluss

4.1 Alle Angebote von Medienreife sind grundsätzlich freibleibend und werden über Dropbox Sign im digitalen Format zur Verfügung gestellt. Ein Angebot von Medienreife ist nur bindend, wenn dies in Schrift- oder Textform ausdrücklich als solches bezeichnet wird. Ist nichts anderes vermerkt, so ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für einen Zeitraum von vier Wochen für Medienreife bindend.

4.2 Der Kunde erteilt durch eine eSignatur über Dropbox Sign auf Grundlage des unverbindlichen Angebots von Medienreife einen für ihn verbindlichen Auftrag über die von Medienreife angebotene Leistung. Mit der digitalen Unterzeichnung über Dropbox Sign geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen von Dropbox Sign.

4.3 Erfolgt eine Bestellung im Equipme-Kundencenter und wird diese durch Medienreife bestätigt, gilt dieser Vorgang als rechtsverbindlicher Vertragsabschluss. Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von fünf Werktagen nach der Bestätigung durch Medienreife.

4.4 Auftragsbestätigungen werden grundsätzlich nicht schriftlich erteilt. Sofern der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, bedarf es eines Bestätigungsschreibens in Textform durch Medienreife. Auch alle sonstigen mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung durch Medienreife in Textform. Bindend sind die Vereinbarungen im Dropbox-Sign-Dokument.

4.5 Der Vertrag kommt konkludent mit der Leistungserbringung durch Medienreife bzw. mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.

4.6 Mit der Bestellung versichert der Auftraggeber, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger bzw. Freiberufler zu sein.

4.7 Medienreife ist jederzeit berechtigt, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche entstehen, wenn sich herausstellt, dass Inhalt oder Form der geschuldeten Leistung gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.

4.8 Ein Rücktrittsrecht von Medienreife besteht ferner bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden.

 


 

5. Vertragsgegenstand

5.1 Bestandteil des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibungen innerhalb der Leistungsscheine im Equipme-Kundencenter sowie eine ggf. ausgeschriebene Auftragsbestätigung von Medienreife und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individualabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

5.2 Vertragsgegenstand sind die IT-Dienstleistungen und Produkte von Medienreife, die in den Leistungsscheinen im Equipme-Kundencenter jeweils näher konkretisiert werden.

5.3 Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die Aufgabenerfüllung gemeinsam geplant.

5.4 Es obliegt allein Medienreife zu entscheiden, welche Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können eigene und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung zum Einsatz kommen. Unabhängig davon behält sich Medienreife den Austausch von Mitarbeitern jederzeit vor.

5.5 Die zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter unterliegen ausschließlich den Weisungen von Medienreife, unabhängig davon, ob die Leistung direkt beim Auftraggeber erbracht wird. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftraggeber kann nur dem Projektverantwortlichen bzw. dem Kundenbetreuer von Medienreife Vorschläge und Aufgabenstellungen unterbreiten, jedoch nicht direkt den einzelnen Mitarbeitern.

5.6 Bei den in den Durchführungs- und Projektplänen angegebenen Terminen handelt es sich in der Regel um Schätzungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und verbindlich festgelegt.

5.7 Sofern Medienreife auf die Mitwirkung oder Information des Auftraggebers angewiesen ist und sich die Leistungserbringung aufgrund mangelnder oder verspäteter Mitwirkung verzögert, oder wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt, z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder ähnlicher Ereignisse wie Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände behindert ist, verlängern sich die vereinbarten Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

5.8 Medienreife wird den Auftraggeber in einem solchen Fall über die Umstände der Behinderung in Kenntnis setzen und nach deren Beendigung unverzüglich einen neuen Termin für die Leistungserbringung vereinbaren.

5.9 Während der Vertragslaufzeit und der damit verbundenen Nutzung der Systeme von Medienreife kann der Auftraggeber jederzeit Änderungen und Anpassungen vorschlagen.

5.10 Änderungs- und/oder Anpassungswünsche des Kunden wird Medienreife durch eine Stellungnahme bezüglich der Durchführbarkeit und durch Erstellung eines entsprechenden Angebots schriftlich beantworten.

5.11 Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen dem Auftraggeber und Medienreife ein Vertrag mit dem entsprechend geänderten Inhalt zustande. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste von Medienreife.

5.12 Bis zum Zustandekommen des geänderten Vertrags werden alle sonstigen Arbeiten nach den bestehenden Verträgen weiter ausgeführt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, die gänzliche oder teilweise Unterbrechung etwaiger Arbeiten zu verlangen. Daraus entstehende Leistungs- oder Terminverzögerungen gehen jedoch zu Lasten des Auftraggebers.

 


 

6. Abnahmen

6.1 Besteht ein Auftrag des Auftraggebers aus mehreren, voneinander unabhängig nutzbaren Einzelwerken, so ist jedes Einzelwerk vom Auftraggeber separat und zeitnah abzunehmen.

6.2 Wird zur Realisierung eines Auftrages auf Marktprodukte als Basis oder Werkzeug zurückgegriffen, stellen Funktionseinschränkungen und Fehler dieser Produkte keinen Grund für eine Abnahmeverweigerung dar.

6.3 Konzepte und Pflichtenhefte des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Abnahme durch Medienreife. Konzepte und Pflichtenhefte von Medienreife müssen vom Auftraggeber vor der Realisierung abgenommen werden. Ein schriftlicher Auftrag, der sich auf den Inhalt dieser Ausarbeitungen bezieht, stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.

6.4 Managed Support und Apple Business Coaching-Leistungen werden zum Ende jedes Leistungsmonats durch einen Tätigkeitsnachweis dokumentiert.

6.5 Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Werktagen das Ergebnis zu prüfen und eventuelle Mängel mitzuteilen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bei individuellen schriftlichen Abnahmen gilt das Datum des jeweiligen Dokuments.

6.6 Mängelrügen, die sich auf Marktprodukte beziehen, werden, sofern deren Behebung für die Leistungserbringung von Medienreife erforderlich ist, von Medienreife an den Lieferanten zur Behebung gemeldet. Medienreife übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch Lieferanten verursacht werden.

 


 

7. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

7.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der von Medienreife angebotenen Leistungen sowie deren Qualität maßgeblich von seiner Mitwirkung abhängen kann. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber verpflichtet, Medienreife bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und alle in seiner Betriebs- und Risikosphäre liegenden Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung zu schaffen.

7.2 Zu diesen Pflichten zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Punkte:

7.2.1 Vertragsdaten: Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle bei Abschluss des Vertrages abgefragten Vertragsdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Dazu gehören auch die Daten der jeweiligen Mitarbeiter, die im Rahmen der Supportpakete Anspruch auf die Leistungen von Medienreife haben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Daten zu aktualisieren, um eine korrekte Abrechnung und Serviceleistung sicherzustellen. Medienreife behält sich vor, Support oder Leistungen zu verweigern, sofern der anfragende Mitarbeiter nicht im Equipme-Kundencenter registriert ist.

7.2.2 Rechtliche Belange: Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche rechtlichen Belange, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- sowie namensrechtliche Fragen, vor Erteilung des Auftrags eigenverantwortlich zu klären.

7.2.3 Sicherung überlassener Zugangsdaten: Medienreife händigt für jedes eingesetzte System einen Administratorzugang an den Kunden aus. Der Auftraggeber ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er hat Medienreife unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die darauf beruhenden Leistungen ohne vorherige Vereinbarung mit Medienreife Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Entfernt der Auftraggeber Administratorzugänge von Medienreife aus beauftragten Systemen, führt dies zum sofortigen Erlöschen der Servicevereinbarung. Medienreife übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität der Anwendungen, wenn der Auftraggeber eigenständige Administrationsaufgaben an den jeweiligen Systemen durchführt.

7.2.4 Gewährleistung einer Internetverbindung: Der Auftraggeber muss eine stabile Internetverbindung mit mindestens 15 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s im Upload sicherstellen, um die Wartungs- und Remote-Support-Leistungen zu ermöglichen. Sofern kein Wartungsvertrag hinsichtlich des Netzwerks oder der Internetverbindung besteht, haftet Medienreife nicht für die Funktionsfähigkeit der Internetverbindung.

Bei der Betreuung von Homeoffice-Arbeitsplätzen oder Support auf Reisen haftet Medienreife nicht für Datenschutzverletzungen oder unsichere Netzwerkumgebungen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss der jeweilige Anwender die Sicherheit der Verbindung gewährleisten. Medienreife behält sich das Recht vor, den Support abzubrechen, wenn die Netzwerkverbindung nicht den Anforderungen entspricht.

 


 

8. Rechteeinräumung

8.1 Der Auftraggeber räumt Medienreife das unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten und den daraus resultierenden Arbeitsergebnissen ein.

8.2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Medienreife die im Rahmen der Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse zu Referenzzwecken nutzen darf.

 


 

9. Nutzungsrechte des Kunden

9.1 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang.

9.2 Eine anderweitige oder weitergehende Nutzung der Ergebnisse ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 


 

10. Haftung des Kunden und Freistellung

Der Kunde stellt Medienreife und deren Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 8 und Ziffer 9 entstehen.

 


 

 11. Gewährleistung und Haftung von Medienreife

11.1 Medienreife gewährleistet, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen während der Vertragslaufzeit den in der Leistungsbeschreibung spezifizierten Funktionen entsprechen.

11.2 Medienreife übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen.

11.3 Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden beschränkt.

 


 

12. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltung

12.1 Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste der Medienreife, soweit vertraglich nichts anderes festgelegt ist. Änderungen der Preisliste sind vorbehalten. Der aktuelle Preis kann jederzeit über das Equipme-Kundencenter eingesehen werden.

12.2 Alle Preise verstehen sich, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Medienreife ist berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung/Teilrechnung genannten Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Medienreife Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

12.3 Hardwarelieferungen bleiben bis zum vollständigen Zahlungserhalt Eigentum von Medienreife.

12.4 Bei Abrechnungen nach Aufwand erfolgt diese unter Vorlage der bei Medienreife üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeiten, Reisekosten und Aufenthaltskosten werden in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von Medienreife berechnet.

12.5 Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Durchführung der Serviceleistungen zwischen Medienreife und dem Auftraggeber erhoben werden, werden von Medienreife unverändert an den Auftraggeber weitergegeben.

12.6 Für Mahnungen (im nicht kaufmännischen Geschäftsverkehr ab der zweiten Mahnung) behält sich Medienreife vor, Mahnkosten zu berechnen. Spätestens ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Medienreife Zinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.

12.7 Grundsätzlich sind Auftragsvermittler, Fremddienstleister und sonstige Dritte nicht berechtigt, Zahlungen für Medienreife entgegenzunehmen. Bei Inkasso- bzw. Barzahlungsvermerk durch Medienreife hat Vorauskasse bzw. Barzahlung sofort bei Auftragserteilung zu erfolgen. An den Beauftragten von Medienreife geleistete Zahlungen werden bei ordnungsgemäßer Quittung anerkannt.

12.8 Medienreife ist auch während der Laufzeit des Vertrages berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden die weitere Leistungserbringung vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. **Managed-Support-Dienstleistungen** werden in der Regel vor deren Erbringung von Medienreife jeweils zum 1. des Monats in Rechnung gestellt. Es gilt ein 14-tägiges Zahlungsziel. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird die erste Mahnstufe eingeleitet. Sollte die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen werden und bereits die nächste Rechnung für ein Managed-Supportpaket ausgestellt sein, werden die Leistungen, bei weiterlaufender Abrechnung, eingestellt, bis der Zahlungseingang festgestellt wurde. **Medienreife übernimmt keine Haftung bei Ausfällen der Systeme, sofern offene Rechnungen bestehen.**

12.9 Die Umsetzung von Individualdienstleistungen beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

12.10 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 


 

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

13.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln.

13.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Falls erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

 


 

14. Softwareprodukte und Dienstleistungen aus Nicht-EU-Räumen

14.1 Bei Softwareprodukten und Dienstleistungen, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, kann es vorkommen, dass diese nicht den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Medienreife übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Verstöße, die durch die Nutzung solcher Produkte entstehen.

14.2 Medienreife übernimmt keine Haftung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO, wenn Softwareprodukte oder Dienstleistungen von Drittanbietern aus Nicht-EU-Ländern zum Einsatz kommen, insbesondere wenn diese Anbieter keinen hinreichenden Schutz personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO bieten. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen keine Angemessenheitsbeschlüsse oder geeignete Garantien, wie Standardvertragsklauseln der EU, vorliegen.

14.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Nutzung von Softwareprodukten oder Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern eigenverantwortlich zu prüfen, ob die Nutzung den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere denen der DSGVO, genügt. Medienreife stellt die betroffenen Produkte und Dienstleistungen nur unter der Bedingung zur Verfügung, dass der Auftraggeber die rechtlichen Voraussetzungen für deren Nutzung prüft und sicherstellt.

14.4 **Sollte der Auftraggeber trotz Information über die Risiken Produkte oder Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern verwenden, stellt er Medienreife von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern und Kosten frei, die aufgrund der Nichteinhaltung der DSGVO oder anderer anwendbarer Datenschutzgesetze durch die Nutzung dieser Produkte entstehen.**

14.5 Medienreife behält sich das Recht vor, auf Wunsch des Auftraggebers alternative Lösungen anzubieten, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Ein Anspruch auf Bereitstellung solcher Alternativen besteht jedoch nicht.

 


 

15. Sonstiges

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Medienreife.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 


 

Medienreife UG (haftungsbeschränkt)
Zum Haingraben 3
65510 Hünstetten
Geschäftsführer: Christian Schalk
Stand: September 2024